Der richtige Umgang mit Gefahrenstoffen ist wichtig. Unter die Bezeichnung „wassergefährdende Stoffe“ fallen jene Stoffe, die dazu geeignet sind, die Beschaffenheit des Wassers nachhaltig zu verändern. Zu diesen gehören sowohl flüssige als auch feste und gasförmige Stoffe wie Säuren, Laugen, Benzin, Heizöl oder auch organische Lösemittel. In ihrer Wassergefährdung werden die Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt:
- WGK 1 = schwach wassergefährdend,
- WGK 2 = wassergefährdend,
- WGK 3 = stark wassergefährdend.
Die Bestimmungen zur Einstufung der Stoffe sind in der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) festgehalten. Bereits bei einer schwachen Wassergefährdung muss bei der Verwendung eines Stoffes berücksichtigt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Regelungen vor, um die Gewässer nachhaltig zu schützen.
Das WHG schreibt vor, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe ebenso wie Anlagen zum Verwenden der Stoffe in der gewerblichen Wirtschaft sowie im öffentlichen Bereich so beschaffen sein müssen, dass die Gewässer keine nachteilige Veränderung erfahren. Dies gilt für die Errichtung der Anlagen ebenso wie für die Unterhaltung, den Betrieb und die Stilllegung.
Auffangwannen dienen zum sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundsätzlich sieht das WHG Schutzmaßnahmen vor, die eine sichere Lagerung und Umfüllung der wassergefährdenden Stoffe ermöglichen. Meist beginnt eine solche Maßnahme mit Auffangwannen. Diese verhindern, dass Flüssigkeiten in Gewässer oder Böden eingeleitet werden und fangen sie stattdessen sicher auf, um sie fachgerecht zu entsorgen.
Auffangwannen bestehen aus Stahl, Edelstahl oder Kunststoff. Je nach Einsatzbereich gibt es verschiedene Varianten:
- Unterschiedlich große Auffangwannen
- Stapelbare Auffangwannen
- Stationäre oder mobile Auffangwannen
- Paletten-Aufsatzwannen
- Auffangwannen mit Spritzschutzwand
- Großvolumen-Auffangwannen und Kleingebindeauffangwannen
- Flachwannen
Das Auffangsystem muss mindestens 10% der gelagerten Stoffmenge auffangen können, wobei gilt, dass mindestens das Volumen des größten Gebindes aufgenommen werden kann. Je nach Gebiet kann diese Regelung auf bis zu 100% der Lagermenge angehoben werden. Mindestens 72 Stunden muss die Auffangwanne den wassergefährdenden Stoff sicher aufnehmen können.
Gemäß WHG bestehen im Zusammenhang mit Auffangwannen und im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bestimmte Prüfungspflichten, insbesondere:
- Regelmäßige Sichtprüfungen
- Inaugenscheinnahme von Auffangwanne und Gitterrost zur Überprüfung des Zustandes alle zwei Jahre
- Die Auffangwanne muss frei von Wasser und Verschmutzungen gehalten werden
- Schäden am Oberflächenschutz (Korresion) müssen umgehend beseitigt werden
- Regelmäßige Prüfungen (mindestens einmal pro Woche)
- Prüfergebnisse sind auf einem Protokoll festzuhalten