Die Arbeitsgangbreite für Förderfahrzeuge bezeichnet die Wegbreite, die ein Deichselstapler, Hubwagen oder Hochhubwagen benötigt, um zwischen den Lagerregalen seine wesentlichen Funktionen vollumfänglich ausüben zu können.

Um eine Lagerfläche möglichst optimal zu nutzen, gibt es generell das Bestreben, die Gangbreiten so gering wie möglich zu halten. Damit dies aber gleichzeitig auch einer effizienten, sicheren und vorschriftsmäßigen Flächennutzung nicht im Wege steht, ist die Ermittlung und Einhaltung der notwendigen Arbeitsgangbreite von großer Bedeutung.

Faktoren zur Ermittlung der Arbeitsgangbreite

Die Arbeitsgangbreite wird grundsätzlich nach der alten VDI-Richtlinie berechnet, wobei verschiedene Faktoren Berücksichtigung finden. Dazu gehören bspw.

Faustformel für den Sicherheitsabstand

Der oben genannte Sicherheitsabstand bzw. Manövrierzuschlag von 200 mm gilt für Hubgeräte mit einer Tragfähigkeit bis zu 5.000 kg. Werden schwere Lasten bewegt, lässt sich der einzukalkulierende Sicherheitsabstand mit 1/10 der Gesamtbreite des Staplers inklusive Last berechnen.

Niederflurhubwagen (Niederhubwagen)

Niederflurhubwagen (oder verkürzt auch als Niederhubwagen bezeichnet) zum Beispiel arbeiten ausschließlich in der Bodenebene und zwangsläufig beim Einlagern vor einem leeren Fach. Sie haben in der Regel einen Lenkeinschlag von 90 Grad oder mehr und der Drehpunkt liegt in der Mitte zwischen den Lasträdern. So können diese Förderfahrzeuge auf der Stelle drehen, was zu einem angepassten Wende-/Drehradius führt.


Die Notwendigkeit einer ausreichenden Arbeitsgangbreite verdeutlicht dieses Beispiel eines Deichselstaplers in Aktion.
Die Notwendigkeit einer ausreichenden Arbeitsgangbreite verdeutlicht dieses Beispiel eines HanseLifter Elektro-Deichselstaplers in Aktion.

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