Ausbildung zum Staplerfahrer

Jetzt mit uns den Staplerschein machen

Gabelstapler sind ein unverzichtbares Transportmittel für den innerbetrieblichen Güterverkehr. Das Führen eines Gabelstaplers ist jedoch nur mit einem gültigen Staplerschein erlaubt, der gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) erteilt wird. Darüber hinaus ist eine jährliche Unterweisung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes (laut DGUV Vorschrift 1, früher BGV A1) notwendig. Für die Erlangung eines Staplerschein ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Es bestehen viele Vorzüge, wenn Unternehmen sich staplergerecht ausbilden lassen. Der wichtigste ist, dass es weniger Unfälle gibt, wenn der Staplerfahrer mit den Maschinen und Sicherheitsrichtlinien vertraut ist. Außerdem können Förderungen schneller und effizienter bewältigt werden.

Praxis nah und nach DGUV Grundsatz 3008-001 bisher BGG 925 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern" und nach DGUV Vorschrift 68

Theoretischer und praktischer Teil

In der eintägigen Ausbildung (8 Stunden / max. 6 Teilnehmer) werden Ihnen die verschiedenen Grundlagen im ordnungsgemäßen Umgang mit Staplern vermittelt. Die Schulung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, die beide aufeinander aufbauen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung erhält der Teilnehmer einen Ausbildungsnachweis für Flurfördergeräte nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 (früher: BGV D27).

Ihr Ansprechpartner für Ihre Staplerschulung

Ausbilder Jörg Ricklefs

Jörg Ricklefs
Ausbilder
Tel: 0421-336 362 66

✉: ricklefs@gesutra.de

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!